Steuerliche Beratung

Wir erstellen eine auf Sie abgestimmte Analyse und schaffen Perspektive mit:
  • erbschafts- oder schenkungssteuerliche Regelungen
  • gestaltender und vorausplanender Steuerberatung
  • Unternehmensübertragungen oder Unternehmensumstrukturierungen

Steuererklärungen

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschafts-/Schenkungssteuer

Jahresabschluss

Erstellung von Jahresabschlüssen für:
  • Kapitalgesellschaften
  • Personengesellschaften
  • Einzelunternehmen
  • Freiberufler

Buchhaltung / Lohnbuchhaltung

Erstellung der Finanzbuchführung mit Kontierung, Eingabe, Auswertung und Kontrolle.
  • Kostenrechnung, Nachkalkulation
  • Beratung/Mithilfe bei Einrichtung von Buchhaltungsprogrammen im Mandantenbetrieb
  • Lohnabrechnungen (auch Baulohn) inkl. aller Meldungen an Krankenkassen/Urlaubskassen/Finanzamt
  • Beratung im Bereich Lohn-/Sozialversicherung

Unternehmensberatung

  • Existenzgründung - Investitionen - Finanzierungen
  • Rentabilitätsberechnungen - Kalkulationshilfen
  • Betriebsergebnisabrechnungen - Controlling
  • Vorschläge für Rationalisierungen und Kosteneinsparungen
  • Branchenvergleiche
Unsere Empfehlung:

Großbetriebe leisten sich teure Controlling- Fachleute. Sie überwachen zeitnah die Entwicklung ihres Unternehmens.

Klein-, Mittel- und Handwerksbetriebe können sich diese Spezialisten nicht leisten. Versuchen Sie deshalb, selbst eine unterjährige Betriebsergebnisabrechnung (vierteljährlich oder halbjährlich) einzurichten, damit Sie auf Veränderungen schnell reagieren können.

Um mehr Zeit für Angebote, Aufträge, Arbeitskontrolle, Leistungsabrechnungen und Überwachung der Zahlungseingänge zu haben, empfehlen wir Ihnen das Auslagern von Tätigkeitsbereichen wie Finanz- und Lohnbuchhaltung.

Vertragsgestaltungen unter steuerlichen Aspekten

  • Gesellschaftsverträge
  • Auseinandersetzungsverträge
  • Miet- und Pachtverträge
  • Arbeitsverträge aller Art
  • Darlehens- und Finanzierungsverträge usw. 

werden in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten unter Berücksichtigung der steuerlichen Komponenten erstellt.

Unser Tipp:

Scheuen Sie keine schriftlichen Verträge!
Im Streitfall und vor Gericht belegen sie die getroffenen Vereinbarungen.