"Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen"
Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906
Steuerliche Beratung
Wir erstellen eine auf Sie abgestimmte Analyse und schaffen Perspektive mit:
erbschafts- oder schenkungssteuerliche Regelungen
gestaltender und vorausplanender Steuerberatung
Unternehmensübertragungen oder Unternehmensumstrukturierungen
Steuererklärungen
Einkommensteuer
Körperschaftssteuer
Gewerbesteuer
Umsatzsteuer
Erbschafts-/Schenkungssteuer
Jahresabschluss
Erstellung von Jahresabschlüssen für:
Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften
Einzelunternehmen
Freiberufler
Buchhaltung / Lohnbuchhaltung
Erstellung der Finanzbuchführung mit Kontierung, Eingabe, Auswertung und Kontrolle.
Kostenrechnung, Nachkalkulation
Beratung/Mithilfe bei Einrichtung von Buchhaltungsprogrammen im Mandantenbetrieb
Lohnabrechnungen (auch Baulohn) inkl. aller Meldungen an Krankenkassen/Urlaubskassen/Finanzamt
Beratung im Bereich Lohn-/Sozialversicherung
Unternehmensberatung
Existenzgründung - Investitionen - Finanzierungen
Rentabilitätsberechnungen - Kalkulationshilfen
Betriebsergebnisabrechnungen - Controlling
Vorschläge für Rationalisierungen und Kosteneinsparungen
Branchenvergleiche
Unsere Empfehlung:
Großbetriebe leisten sich teure Controlling- Fachleute. Sie überwachen zeitnah die Entwicklung ihres Unternehmens.
Klein-, Mittel- und Handwerksbetriebe können sich diese Spezialisten nicht leisten. Versuchen Sie deshalb, selbst eine unterjährige Betriebsergebnisabrechnung (vierteljährlich oder halbjährlich) einzurichten, damit Sie auf Veränderungen schnell reagieren können.
Um mehr Zeit für Angebote, Aufträge, Arbeitskontrolle, Leistungsabrechnungen und Überwachung der Zahlungseingänge zu haben, empfehlen wir Ihnen das Auslagern von Tätigkeitsbereichen wie Finanz- und Lohnbuchhaltung.
Vertragsgestaltungen unter steuerlichen Aspekten
Gesellschaftsverträge
Auseinandersetzungsverträge
Miet- und Pachtverträge
Arbeitsverträge aller Art
Darlehens- und Finanzierungsverträge usw.
werden in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten unter Berücksichtigung der steuerlichen Komponenten erstellt.
Unser Tipp:
Scheuen Sie keine schriftlichen Verträge! Im Streitfall und vor Gericht belegen sie die getroffenen Vereinbarungen.